Rechtslage

Seit dem 19. Juni 2025 sind alle Freizeitfahrzeuge mit fest verbauten Flüssiggasanlagen – darunter Wohnmobile, Wohnwagen und Caravans – verpflichtet, eine gültige Gasprüfung nach dem technischen Standard DVGW G 607 vorzuweisen. Diese Prüfung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung.

Aus freiwillig wird verpflichtend

Bisher war die sogenannte G-607-Prüfung nur teilweise vorgeschrieben: Bei Wohnanhängern (Caravans) war sie freiwillig, bei Wohnmobilen lediglich dann erforderlich, wenn die Gasheizung während der Fahrt betrieben wurde. Künftig gilt die Prüfpflicht für alle Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen – unabhängig davon, ob diese während der Fahrt genutzt werden oder nicht. Der Grund dafür liegt im erheblichen Sicherheitsrisiko, das von veralteten, beschädigten oder unsachgemäß gewarteten Gasanlagen ausgeht.

Umfang der Prüfung

Die Gasprüfung darf ausschließlich von zertifizierten Sachkundigen durchgeführt werden. Dabei wird die komplette Gasanlage auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit überprüft.

Kontrolliert werden unter anderem Gasleitungen, Anschlüsse sowie Geräte wie Kocher und Heizungen. Auch sicherheitsrelevante Komponenten wie Ventile, Absperreinrichtungen und Abgasführungen stehen im Fokus. Zusätzlich wird geprüft, ob die Gasflaschen korrekt befestigt sind, ausreichend Belüftung im Gaskasten vorhanden ist und sich keine unzulässigen elektrischen Einrichtungen im Gasraum befinden.

Wichtig für Fahrzeughalter: Gasschläuche und Druckregler müssen spätestens nach zehn Jahren ausgetauscht werden – auch dann, wenn sie äußerlich noch intakt wirken. „

Fristen und mögliche Bußgelder

Wer die vorgeschriebene Prüfung versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder staffeln sich wie folgt:

  • 2 bis 4 Monate Verspätung: 15 Euro
  • 4 bis 8 Monate: 25 Euro
  • Mehr als 8 Monate: 60 Euro